Also ABR, so lautet der Antrag nicht sondern auf gemeinsames Sorgerecht. Und Richterentscheid hat was mit Wechsel zu tun. Bei uns sind drei Richter für Familienangelegenheiten zuständig. Ganz vorne stand wie ich es halten möchte: Antrag geS, --> Widerspruch, --> Antrag auf Alleinsorge zu Bildung und Gesundheit. Antrag auf ABR, unter Vorbehalt, wird nach Lage entschieden, wegen z:B. Gutachten, Richterin-Einstellung, etc.
Welche Hintergründe braucht ihr?
P.S. Ich habe Umgangsbeschluss 10/2012 (Sorge 12/2012), NICHT Vereinbarung. Mutter lehnt Umgangsmodifizierung ab. Sohn kommt im September in die Schule, Umgang bis Montag früh Schulbeginn, wie derzeit zur KiTa, wäre dikutierenswert wegen Förderlichkeit. Also ein guter Aufhänger für Antrag auf Abänderung des Umgangsbeschluss. Dazu die Jugendamtstante befragt, kam sie mit dem geS um die Ecke, da sie meine Intention noch kennt.
Welche Hintergründe braucht ihr?
P.S. Ich habe Umgangsbeschluss 10/2012 (Sorge 12/2012), NICHT Vereinbarung. Mutter lehnt Umgangsmodifizierung ab. Sohn kommt im September in die Schule, Umgang bis Montag früh Schulbeginn, wie derzeit zur KiTa, wäre dikutierenswert wegen Förderlichkeit. Also ein guter Aufhänger für Antrag auf Abänderung des Umgangsbeschluss. Dazu die Jugendamtstante befragt, kam sie mit dem geS um die Ecke, da sie meine Intention noch kennt.