(06-05-2014, 23:21)Niels567 schrieb: möchte: Antrag geS, --> Widerspruch, --> Antrag auf Alleinsorge zu Bildung und Gesundheit. Antrag auf ABR,
Nach dem Antrag GES kommt Beschwerde in der gleichen Sache. Alleiniges Sorgerecht beinhaltet das ABR schon.
Beleg mal bessere Bildung und Gesundheit
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!