08-05-2014, 13:09
Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.
Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?
Freundliche Grüße
Asc
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.
Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?
Freundliche Grüße
Asc