11-05-2014, 04:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2014, 04:39 von gleichgesinnter.)
Der Artikel, ob wahr oder nicht ist egal, soll doch folgendes beschreiben:
1. Vor dem Gesetz sind getrennte Frauen mit Kindern immer besser dagestellt als die getrennten Vaeter.
2. Der "unterhaltspflichtige" Vater hat immer das Maximum seiner Arbeitkraft herauszuholen um den Unterhalt der Mutter und der Kinder zu gewaerleisten.
3. Der eigene Unterhalt hat dem der Mutter und der Kinder hintenanzustehen, soll heissen, er hat nichts zum essen, soll aber gefaelligst arbeiten und weiter zahlen.
4. Vor den deutschen Familiengerichten wird beim Unterhalt immer das hoechste anzunehmende Einkommen des pflichtigen Vaters angenommen, selbst wenn dieser weit in der Vergangenheit liegt.
Er DARF nie weniger verdienen, sondern immer nur mehr um dann wieder mehr bezahlen zu muessen, also faktische Zwangsarbeit mit Hoechsteinkommen, die er zu suchen hat!
5. Die Mutter kann die Kinder immer als Waffe gegen den Vater einsetzen und dies wird beim Familiengericht ueberwiegend kommentarlos hingenommen. Standartspruch: Da kann man nichts machen!
6. Umgangsboykott der Mutter wird viel zu selten sanktioniert. Auch im Gesetz gibt es dafuer keinen Strafparagrafen. Zwangsgelder finden nur im Promillebereich Anwendung.
7. Der pflichtige Vater hat immer alles zu unterlassen was der Mutter oder den Kindern schaden koennte und seine eigenen Anforderungen sind auf Null zu setzen.
8. Selbstbehalte des pflichtigen Vaters werden regelmaessig auf Harz IV Niveau gekuerzt und finden bei Niedigloehnen keine Anwendung denn sie sind der Duesseldorfer Tabelle entnommen und daher nicht bindend, aber die Unterhhaltssaetze finden immer Anwendung und das rigoros!
Fazit: unterhaltpflichtiger Vater ist (Zahl)Esel, Mutter mit Kindern das goldene Kalb im Paradies
Das sich das viele Vaeter nicht gefallen lassen wollen, will Dino mit seiner Maennerseite aufzeigen.
Das die Worte teils recht rabiat gewaehlt wurden und auch als "rau" bezeichnet werden, soll die Vater aufwecken und sie dazu motivieren gegen dieses verachtende System zu rebellieren.
Wie sie es tun, soll ihnen selbst ueberlassen werden, aber sie sollen es tun um selbst wieder ihr Leben gestalten und sich selbst ins Gesicht schauen zu koennen.
Weichspuelsprueche gibt es genug im Internet wenn sich solche gedemuetigten Vaeter im Internet informieren wollen, das brauchen wir nicht mehr, aber bei Dino wird Tacheles geredet und das Selbstwertgefuehl wird dadurch schon sehr vielen Vaetern wiedergegeben.
Ob sie die von Dino gezeigten Beispiele selbst durchziehen wollen, muessen diese Maenner selbst wissen und verantworten.
Wer die Seite nicht mag oder als illegal bezeichnet, soll sie nicht besuchen und sich dem System fuegen, aber es soll fuer DIE eine Alternative sein, die es gelinde gesagt "satt" haben immer nur zu hoeren : Du musst, du hast zu tun, keine Rechte oder Rechte, die keine Anwendung finden, und, und, und...
Artikel ist gut und wird weiterempfohlen!
gleichgesinnter
1. Vor dem Gesetz sind getrennte Frauen mit Kindern immer besser dagestellt als die getrennten Vaeter.
2. Der "unterhaltspflichtige" Vater hat immer das Maximum seiner Arbeitkraft herauszuholen um den Unterhalt der Mutter und der Kinder zu gewaerleisten.
3. Der eigene Unterhalt hat dem der Mutter und der Kinder hintenanzustehen, soll heissen, er hat nichts zum essen, soll aber gefaelligst arbeiten und weiter zahlen.
4. Vor den deutschen Familiengerichten wird beim Unterhalt immer das hoechste anzunehmende Einkommen des pflichtigen Vaters angenommen, selbst wenn dieser weit in der Vergangenheit liegt.
Er DARF nie weniger verdienen, sondern immer nur mehr um dann wieder mehr bezahlen zu muessen, also faktische Zwangsarbeit mit Hoechsteinkommen, die er zu suchen hat!
5. Die Mutter kann die Kinder immer als Waffe gegen den Vater einsetzen und dies wird beim Familiengericht ueberwiegend kommentarlos hingenommen. Standartspruch: Da kann man nichts machen!
6. Umgangsboykott der Mutter wird viel zu selten sanktioniert. Auch im Gesetz gibt es dafuer keinen Strafparagrafen. Zwangsgelder finden nur im Promillebereich Anwendung.
7. Der pflichtige Vater hat immer alles zu unterlassen was der Mutter oder den Kindern schaden koennte und seine eigenen Anforderungen sind auf Null zu setzen.
8. Selbstbehalte des pflichtigen Vaters werden regelmaessig auf Harz IV Niveau gekuerzt und finden bei Niedigloehnen keine Anwendung denn sie sind der Duesseldorfer Tabelle entnommen und daher nicht bindend, aber die Unterhhaltssaetze finden immer Anwendung und das rigoros!
Fazit: unterhaltpflichtiger Vater ist (Zahl)Esel, Mutter mit Kindern das goldene Kalb im Paradies
Das sich das viele Vaeter nicht gefallen lassen wollen, will Dino mit seiner Maennerseite aufzeigen.
Das die Worte teils recht rabiat gewaehlt wurden und auch als "rau" bezeichnet werden, soll die Vater aufwecken und sie dazu motivieren gegen dieses verachtende System zu rebellieren.
Wie sie es tun, soll ihnen selbst ueberlassen werden, aber sie sollen es tun um selbst wieder ihr Leben gestalten und sich selbst ins Gesicht schauen zu koennen.
Weichspuelsprueche gibt es genug im Internet wenn sich solche gedemuetigten Vaeter im Internet informieren wollen, das brauchen wir nicht mehr, aber bei Dino wird Tacheles geredet und das Selbstwertgefuehl wird dadurch schon sehr vielen Vaetern wiedergegeben.
Ob sie die von Dino gezeigten Beispiele selbst durchziehen wollen, muessen diese Maenner selbst wissen und verantworten.
Wer die Seite nicht mag oder als illegal bezeichnet, soll sie nicht besuchen und sich dem System fuegen, aber es soll fuer DIE eine Alternative sein, die es gelinde gesagt "satt" haben immer nur zu hoeren : Du musst, du hast zu tun, keine Rechte oder Rechte, die keine Anwendung finden, und, und, und...
Artikel ist gut und wird weiterempfohlen!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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