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BGH vom 12.3.2014: Adoptionen sind absolut unaufhebbar
#3
Zur Adoption ja sagen bzw. selbst einen Adoptionsantrag zu stellen muss in der Tatund wohlüberlegt sein.

Mein Adoptionsantrag war wohlüberlegt. Zumal es eine offene Adoption ist, was dem Jungen ermöglicht, jederzeit seinen wirklichen Vater kennenlernen zu dürfen bzw. zu können. Egal. Jedenfalls war es durch meine Adoption nicht vonnöten, dass meine Fau (die KM) den KV vor Gericht wegen KU hatte verklagen müssen. Außerdem war er ja wie von mir berichtet an Burn Out erkrankt und arbeitslos geworden. Somit war wichtig, dass er erstmal wieder völlig gesund wird, sich also erholt, damit er später wieder frei leben kann. Was wohl auch passiert ist, denn er geht ja wieder arbeiten und hat sogar wie durch Dritte mitgeteilt wieder ein eigenes Geschäft eröffnet. Er konnte sogar seine Looft-Wohnung behalten. Alles bestens. Ein KU-Zahlungsopfer weniger. Wir sind jedenfalls sehr froh darüber, dass es ihm wieder gut geht und er seine neue Chance wohl zu nutzen weiß.

Ich habe dem leiblichen Vater des Sohnes meiner Frau halt seinen langehegten Wunsch auf Adoption seines Sohnes erfüllt für 200 €. Soviel hat die Adoption unterm Strich gekostet. Und ich bin jetzt familiengerichtlich attestiert ein erziehungsgeeigneter Vater.

Aber ich befürchte, dass diese TATSACHE der Mutter meines sowieso leiblichen Sohnes und auch dem Jugendamt NICHT recht schmecken wird. Flog ich doch vormals aus wie gesagt der gemeinsame Sorge raus, weil ich ja deren Meinung nach gerade eben NICHT erziehungsgeeignet für meinen Sohn gewesen wäre.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: BGH vom 12.3.2014: Adoptionen sind absolut unaufhebbar - von Dzombo - 13-05-2014, 19:53

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