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Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
#9
(14-05-2014, 13:05)Blumentopferde schrieb: die ersten Monate hab ich das Spiel aus selbigem Grund auch mitgemacht

Er machts jetzt schon fünf Jahre. Die Angst vor dem, was dir auch passiert ist, ist natürlich ebenso berechtigt. Aber da gilt genau wie im Unterhaltsrecht das eherne Prinzip: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Die jahrelange rumeieri führt nur dazu, dann er immer tiefer in die Erpressung reinrutscht und immer mehr Ärger zu befüchten hat wenn es nicht mehr geht.
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RE: Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind? - von p__ - 14-05-2014, 13:33

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