15-05-2014, 15:58
Meine Partnerin und ich würden gerne über Pfingsten mit meinem Sohn Kurzurlaub machen und ihn erst Montagabend zurück zur KM bringen. Mein aktueller Umgangsbeschluss sieht keine Sonderregelung für lange Wochenenden bzw. Feiertage vor, so dass Sohnemann eigentlich bereits am So. um 17:00 Uhr wieder da sein müsste. Die KM besteht natürlich darauf, um mich zu ärgern. Sie hat selbst nichts vor.
Wir überlegen jetzt, ohne meinen Sohn zu fahren, weil die Reise mit einem wichtigen Termin am Pfingstmontag verknüpft ist.
Kann ich zu Ordnungsgeld verdonnert werden, wenn ich der KM rechtzeitig zur Wahl gestellt habe, ob mein Sohn erst Montag zurückkehrt oder ich ihn an diesem Wochenende nicht nehmen kann?
Wir überlegen jetzt, ohne meinen Sohn zu fahren, weil die Reise mit einem wichtigen Termin am Pfingstmontag verknüpft ist.
Kann ich zu Ordnungsgeld verdonnert werden, wenn ich der KM rechtzeitig zur Wahl gestellt habe, ob mein Sohn erst Montag zurückkehrt oder ich ihn an diesem Wochenende nicht nehmen kann?