15-05-2014, 17:57
(15-05-2014, 17:51)Simon ii schrieb: Zunächst werde ich mal die KM auffordern, ebenfalls ihre Finanzen offenzulegen.
Dazu hast du kein Recht. Du musst das Kind auffordern, dir die Einkommensverhältnisse der Mutter weiterzureichen. Nur das Kind hat das Recht, diese Auskunft der Mutter zu erhalten.
(15-05-2014, 17:51)Simon ii schrieb: Kann ich sie auffordern, auch die Einkommensverhältnisse ihres Mannes offenzulegen?
Nein.
(15-05-2014, 17:51)Simon ii schrieb: Desweiteren bin ich der Meinung, daß das Kind keinen Anspruch auf Ausbildungs-KU hat, da es dieselbe Ausbildung auch im dualen System gibt (es macht eine rein schulische Ausbildung) und es dort über 800 EUR bekommen würde.
Das wirst du nicht vorschreiben können. Es ist nicht verpflichtet, die unterhaltsgünstigste Ausbildung zu machen.