15-05-2014, 22:34
(15-05-2014, 18:27)Simon ii schrieb: Unnötige Kosten?
Welche unnötigen Kosten?
Anwaltskosten. Für diese Verfahren besteht Anwaltspflicht. Wenn du verklagst wirst, brauchst du einen Anwalt oder du kassierst ein Versäumnisurteil.
Deshalb zum Dritten Mal: Lass dir also erst einmal alle Unterlagen vorlegen. Es kann gut sein, dass das Kind im Verlauf der Beibringung selber merkt, dass die bisher geforderten Beträge Phantasien sind. Dann verhandeln. Selbstbehalt, Einkommensbereinigung. Möglicherweise kommt ihr zu einer Einigung. Dann hast du unnötige Kosten gespart.
Ich habe nicht dazu geraten, dass du auf jeden Mist eingehen sollst, nur um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Du wärst aber schön dumm, dich kostenpflichtig zu etwas verurteilen zu lassen, dass nach ehrlicher Rechnung auch vorher schon in der Kompromisszone lag.
Zitat: Ihr habt eure Kinder diesen Müttern überlassen, und nun müsst ihr auch mit den Folgen leben.
Schuldzuweisungsphantasien haben genau Null komma Null mit dem Unterhaltsproblem jetzt zu tun. Vielleicht taugts als Haarpomade, zum Unterhalt ausrechnen und Unterlagen vorlegen taugts jedenfalls nicht.