16-05-2014, 07:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2014, 07:18 von Zahlvater:-).)
Hi - zum Thema zurück bitte
Auch meine Tochter wir zum neuen Schuljahr eine schulische 3-jährige Ausbildung anfangen!!!
Obwohl Sie ein "Top-Zeugnis" (Realschule - Notendurschnitt 2,1) bekommen wird hat Sie sich für die schulische Ausbildung entschieden!
Sie wird nächsten Monat erst 16 und ist der Meinung noch zu Jung zu sein um jeden Tag von 9:00 bis 18:00 zu arbeiten (also in der Ausbildung) und hat sich deshalb dazu entschlossen die schulische Ausbildung anzufangen!
Ich persönlich finde das gut - auch wenn ich leider dadurch weiterhin den vollen Unterhalt liefern muß (zahle für zwei Kinder - 798,-im Monat)!
Ich mache es für meine Tochter und rede es mir schön - habe mit der EXE die Vereinbarung das ich nur Stufe 2 an sie bezahle und den Restbetrag als Taschengeld an die beiden Kinder (etwa zu 2/3 zu 1/3) - somit fällt es mir nicht so schwer diese Unsumme jeden Monat zu überweisen! (O.K. anderes Thema)
Ich habe zu meinen beiden Kinder ein tolles Verhältnis und möchte es auch nicht durch 100-200 Eur im Monat Einsparung kaputt machen - es wird irgendwann der Zeitpunkt kommen - das mal was hinterfragt wird!!!
Dank hast Du nie zu Erwarten - mal Ehrlich hat sich jemals einer von uns bei seinen Eltern bedankt das Sie uns großgezogen haben!
Die Exen ohne eigenes Einkommen sind doch froh über jeden Euro-Cent der reinkommt - es wird doch vieles gesteuert - was wir bei den Kindern nicht oder nur wenig beeinflussen können!
Auch bei Euren Kinder hört irgendwann der Faktor Unterhalt auf! Die Zeit arbeitet doch für uns!
Eure Kinder können nix dafür
und nun etwas was ich im WWW irgendwann mal gefunden habe (ich speichere alles ab )- passt zum Thema:
Wird ein Elternteil auf den vollen Volljährigenunterhalt in Anspruch genommen, weil der andere Elternteil einkommenslos ist, steht ihm gegen den anderen Elternteil ein familienrechtlicher Ausgleich zu, wenn dieser wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit sich fiktives Einkommen zurechnen lassen muss.
- ....,
Die Frage der Zurechnung fiktiver Einkünfte ist in dem Unterhaltsrechtsstreit des volljährigen Kindes gegen den in Anspruch genommenen Elternteil entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 nicht zu prüfen. Vielmehr ist der in Anspruch genommene Elternteil gehalten, gegen den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil Rückgriff im Rahmen des familienrechtlichen Ausgleichs zu nehmen. Die Höhe des Anspruchs hängt von dem dem anderen Elternteil fiktiv zuzurechnenden Einkommen ab und bemisst sich nach den auf dieser Grundlage zu berechnenden Haftungsanteilen. Sie ergibt sich aus der Differenz des tatsächlich gezahlten Unterhalts zum danach berechneten Haftungsanteil.
-......,
Zur Erwerbsobliegenheit ggü. nicht privilegierten volljährigen Kindern
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nicht. Gleichwohl darf ein Elternteil sich nicht durch leichtfertiges unterhaltsbezogenes Verhalten leistungsunfähig machen. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie beim Ehegattenunterhalt.
und hier mal einer der geklagt hat :
Im Übrigen nennt man das "Gestaltungsmissbrauch", denn durch die Halbtagsstelle ohne weitere minderjährigen Kinder und Steuerklasse 5 erzielt die Kindesmutter knapp unter Selbstbehalt in Höhe von 1.100 Euro. Damit entzieht sie sich sichtbar der Leistungsfähigkeit, denn wenn sie ganztags arbeiten würde, wäre sie ebenfalls voll leistungsfähig, so wie ich. Damit, dass sie sich der Leistungsfähigkeit aber entzieht, bleibt der gesamte Unterhalt in Höhe von 576 Euro (670 + 90(Studiengebühren pro Monat) - 184 Kindergeld) an mir hängen. Und die Gegenseite lacht sich tot, aber wer zuletzt lacht, lacht am besten. Klage läuft!
und das Ergebnis :
Ich komme gerade vom Familiengericht und freue mich mitteilen zu können, dass ich im vollem Umfang Recht bekommen habe.
1. die Kindesmutter ist voll ausgleichspflichtig
2. Sie muss alle Einkünfte von heute an rückwirkend 12 Monate liefern, damit ich den Ausgleichsanspruch berechnen kann.
3. da sie ja nur halbtags arbeitet mit Steuerklasse 5 und ihr jetziger Ehemann Vollzeit mit Steuerklasse 3 muss die Kindesmutter auch das Einkommen des Ehemannes liefern, da sie familienintern einen Ausgleichsanspruch an ihren jetzigen Ehemann hat. Sie hat keine weiteren minderjährigen Kinder, deshalb ist sie auch bei nichtprivilegierten Kindern verpflichtet vollschichtig zu arbeiten (steht so im Gesetz). Tut sie das nicht und hat einen Ehemann der den Hauptteil des Familieneinkommens verdient ist er seiner Frau ebenfalls ausgleichspflichtig :-)
Danke deutscher Rechtsstaat, es gibt doch noch Gerechtigkeit, wobei alles eindeutig im Gesetz so definiert ist. Die Kindesmutter hat sich halt bis zum Schluss dagegen gewehrt und jetzt ne Klatsche beim Richter bekommen!
JAA, heute ist ein schöner Tag für mich!!
Auch meine Tochter wir zum neuen Schuljahr eine schulische 3-jährige Ausbildung anfangen!!!
Obwohl Sie ein "Top-Zeugnis" (Realschule - Notendurschnitt 2,1) bekommen wird hat Sie sich für die schulische Ausbildung entschieden!
Sie wird nächsten Monat erst 16 und ist der Meinung noch zu Jung zu sein um jeden Tag von 9:00 bis 18:00 zu arbeiten (also in der Ausbildung) und hat sich deshalb dazu entschlossen die schulische Ausbildung anzufangen!
Ich persönlich finde das gut - auch wenn ich leider dadurch weiterhin den vollen Unterhalt liefern muß (zahle für zwei Kinder - 798,-im Monat)!
Ich mache es für meine Tochter und rede es mir schön - habe mit der EXE die Vereinbarung das ich nur Stufe 2 an sie bezahle und den Restbetrag als Taschengeld an die beiden Kinder (etwa zu 2/3 zu 1/3) - somit fällt es mir nicht so schwer diese Unsumme jeden Monat zu überweisen! (O.K. anderes Thema)
Ich habe zu meinen beiden Kinder ein tolles Verhältnis und möchte es auch nicht durch 100-200 Eur im Monat Einsparung kaputt machen - es wird irgendwann der Zeitpunkt kommen - das mal was hinterfragt wird!!!
Dank hast Du nie zu Erwarten - mal Ehrlich hat sich jemals einer von uns bei seinen Eltern bedankt das Sie uns großgezogen haben!
Die Exen ohne eigenes Einkommen sind doch froh über jeden Euro-Cent der reinkommt - es wird doch vieles gesteuert - was wir bei den Kindern nicht oder nur wenig beeinflussen können!
Auch bei Euren Kinder hört irgendwann der Faktor Unterhalt auf! Die Zeit arbeitet doch für uns!
Eure Kinder können nix dafür
und nun etwas was ich im WWW irgendwann mal gefunden habe (ich speichere alles ab )- passt zum Thema:
Wird ein Elternteil auf den vollen Volljährigenunterhalt in Anspruch genommen, weil der andere Elternteil einkommenslos ist, steht ihm gegen den anderen Elternteil ein familienrechtlicher Ausgleich zu, wenn dieser wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit sich fiktives Einkommen zurechnen lassen muss.
- ....,
Die Frage der Zurechnung fiktiver Einkünfte ist in dem Unterhaltsrechtsstreit des volljährigen Kindes gegen den in Anspruch genommenen Elternteil entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 nicht zu prüfen. Vielmehr ist der in Anspruch genommene Elternteil gehalten, gegen den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil Rückgriff im Rahmen des familienrechtlichen Ausgleichs zu nehmen. Die Höhe des Anspruchs hängt von dem dem anderen Elternteil fiktiv zuzurechnenden Einkommen ab und bemisst sich nach den auf dieser Grundlage zu berechnenden Haftungsanteilen. Sie ergibt sich aus der Differenz des tatsächlich gezahlten Unterhalts zum danach berechneten Haftungsanteil.
-......,
Zur Erwerbsobliegenheit ggü. nicht privilegierten volljährigen Kindern
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nicht. Gleichwohl darf ein Elternteil sich nicht durch leichtfertiges unterhaltsbezogenes Verhalten leistungsunfähig machen. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie beim Ehegattenunterhalt.
und hier mal einer der geklagt hat :
Im Übrigen nennt man das "Gestaltungsmissbrauch", denn durch die Halbtagsstelle ohne weitere minderjährigen Kinder und Steuerklasse 5 erzielt die Kindesmutter knapp unter Selbstbehalt in Höhe von 1.100 Euro. Damit entzieht sie sich sichtbar der Leistungsfähigkeit, denn wenn sie ganztags arbeiten würde, wäre sie ebenfalls voll leistungsfähig, so wie ich. Damit, dass sie sich der Leistungsfähigkeit aber entzieht, bleibt der gesamte Unterhalt in Höhe von 576 Euro (670 + 90(Studiengebühren pro Monat) - 184 Kindergeld) an mir hängen. Und die Gegenseite lacht sich tot, aber wer zuletzt lacht, lacht am besten. Klage läuft!
und das Ergebnis :
Ich komme gerade vom Familiengericht und freue mich mitteilen zu können, dass ich im vollem Umfang Recht bekommen habe.
1. die Kindesmutter ist voll ausgleichspflichtig
2. Sie muss alle Einkünfte von heute an rückwirkend 12 Monate liefern, damit ich den Ausgleichsanspruch berechnen kann.
3. da sie ja nur halbtags arbeitet mit Steuerklasse 5 und ihr jetziger Ehemann Vollzeit mit Steuerklasse 3 muss die Kindesmutter auch das Einkommen des Ehemannes liefern, da sie familienintern einen Ausgleichsanspruch an ihren jetzigen Ehemann hat. Sie hat keine weiteren minderjährigen Kinder, deshalb ist sie auch bei nichtprivilegierten Kindern verpflichtet vollschichtig zu arbeiten (steht so im Gesetz). Tut sie das nicht und hat einen Ehemann der den Hauptteil des Familieneinkommens verdient ist er seiner Frau ebenfalls ausgleichspflichtig :-)
Danke deutscher Rechtsstaat, es gibt doch noch Gerechtigkeit, wobei alles eindeutig im Gesetz so definiert ist. Die Kindesmutter hat sich halt bis zum Schluss dagegen gewehrt und jetzt ne Klatsche beim Richter bekommen!
JAA, heute ist ein schöner Tag für mich!!