18-05-2014, 15:31
Hallo,
herzlichen Dank für alle Informationen. Wir leben nun seit Wochen räumlich getrennt und der Umgang mit den Kindern gestaltet sich sehr schwierig und belastend. Die Kinder leiden sehr unter der Situation und weinen bei Übergaben oder wollen nach einem Umgangswochenende teilweise bei mir bleiben. Meine Anfragen zu mehr Klarheit (Umgang mit Aufteilung der Ferienzeit , Hausratsteilung, anzusetzende Kosten bei der Unterhaltsberechnung etc.) werden von der Noch Ehefrau nicht konkret oder gar nicht beantwortet.
Meine noch Ehefrau will vor allem nun nicht aus dem Haus ausziehen. Dies war allerdings im Vergleich vor dem FG mit Fristsetzung geregelt. Sie fordert zuerst vollstreckbare Titel hinsichtlich KU (Jugendamturkunde) und EU.
Wie sieht Ihr das? Was würde ein FG dazu sagen?
Was kann ich tun, damit sie zuerst auszieht und dann ggf. einen vollstreckbaren Titel erhält? Sie ist eine gute Schauspielerin und ändert ständig ihre Meinung.
Sie weigert sich auch Zinsen aus dem Kapitalvermögen, die bei Ihr für die Ermittlung Ihres Einkommens bei der Unterhaltsberechnung wichtig sind, mitzuteilen. Sie verfügt über eigene Bankkonten. Wir haben Zugewinn. Wie kann ich hier dagegen vorgehen?
Kennt jemand Fälle, wo im Trennungsjahr (in NRW) mehr als 400 Euro netto Wohnwert zur Nutzung eines Hauses angesetzt wurden? Sind 800 Euro z.B. möglich?
Ich zahle bisher zusätzlich auch das Schulgeld (1.Klasse) neben dem Unterhalt (KU+EU). Sie bezieht darüber hinaus auch Kindergeld für beide Kinder. Kann ich die Zahlung des Schulgeldes einfach einstellen? Welche Risiken hätte ich zu beachten?
Freue mich auf Euer Feedback
herzlichen Dank für alle Informationen. Wir leben nun seit Wochen räumlich getrennt und der Umgang mit den Kindern gestaltet sich sehr schwierig und belastend. Die Kinder leiden sehr unter der Situation und weinen bei Übergaben oder wollen nach einem Umgangswochenende teilweise bei mir bleiben. Meine Anfragen zu mehr Klarheit (Umgang mit Aufteilung der Ferienzeit , Hausratsteilung, anzusetzende Kosten bei der Unterhaltsberechnung etc.) werden von der Noch Ehefrau nicht konkret oder gar nicht beantwortet.
Meine noch Ehefrau will vor allem nun nicht aus dem Haus ausziehen. Dies war allerdings im Vergleich vor dem FG mit Fristsetzung geregelt. Sie fordert zuerst vollstreckbare Titel hinsichtlich KU (Jugendamturkunde) und EU.
Wie sieht Ihr das? Was würde ein FG dazu sagen?
Was kann ich tun, damit sie zuerst auszieht und dann ggf. einen vollstreckbaren Titel erhält? Sie ist eine gute Schauspielerin und ändert ständig ihre Meinung.
Sie weigert sich auch Zinsen aus dem Kapitalvermögen, die bei Ihr für die Ermittlung Ihres Einkommens bei der Unterhaltsberechnung wichtig sind, mitzuteilen. Sie verfügt über eigene Bankkonten. Wir haben Zugewinn. Wie kann ich hier dagegen vorgehen?
Kennt jemand Fälle, wo im Trennungsjahr (in NRW) mehr als 400 Euro netto Wohnwert zur Nutzung eines Hauses angesetzt wurden? Sind 800 Euro z.B. möglich?
Ich zahle bisher zusätzlich auch das Schulgeld (1.Klasse) neben dem Unterhalt (KU+EU). Sie bezieht darüber hinaus auch Kindergeld für beide Kinder. Kann ich die Zahlung des Schulgeldes einfach einstellen? Welche Risiken hätte ich zu beachten?
Freue mich auf Euer Feedback