19-05-2014, 16:23
(18-05-2014, 15:31)Flipper schrieb: Meine noch Ehefrau will vor allem nun nicht aus dem Haus ausziehen.
Noch eine Voraussage, die eingetroffen ist, hm? Ist denn die Frist schon vorbei? Wer zahlt jetzt die Kosten der Wohnung?
Den geforderten Kindesunterhaltstitel musst du allerdings so oder so unterschreiben.
Der Stand der Trennungsunterhaltssache ist mir nicht klargeworden. Es klang so, wie wenn bereits ein Betrag vereinbart wurde und nun kommt raus, dass sie noch nicht einmal alle Auskünfte gegeben hat, zu denen sie vollumfänglich verpflichtet ist. Wie kann das sein, man kann doch gar nichts ausrechnen wenn man die Einkommensverhältnisse nicht kennt? Kapitaleinkünfte! Pass bloss auf, dass dieses Kapital nicht plötzlich Schwindsucht bekommt. Wenn dir an der Bescheinigung zu den Zinseinkünften etwas komisch vorkommt, so denn sie dir vorgelegt wird, verlange einen Blick in die vom letzten Jahr.
Schulgeld ist Mehrbedarf und fällt entsprechend der Einkommensverhältnisse der Eltern an. Wenn ihr gleich viel Einkommen haben würdet, dann 50:50.