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KM lässt die Haare der Tochter bleichen!
#20
Also noch einmal, vielleicht etwas ausführlicher, zum Mitlesen. Ich hatte das Problem so oder so ähnlich in verschiedenen Formen.
Mir wurde schon die Mitgabe von Windeln verweigert, von Kleidung und von anderen Dingen. Und ich habe die Dinge mit Sicherheit nicht selbst besorgt. Sondern Dinge wie diese getan, und danach waren die Probleme jedes Mal erledigt.

Zitat:Seit geraumer Zeit stellt der Antragsteller fest, dass Frau xxx den gemeinsamen Sohn nicht mit der notwendigen wetterfesten Kleidung für die Umgangskontakte ausstattet. Mal fehlt eine Regenjacke und mal fehlt eine Regenhose. Um es kurz zu machen: Es fehlt immer etwas.
Auf Nachfrage erklärte die Antragstellerin, dass sie nach einer eigens angelegten Packliste die Kleidung und sonstigen Notwendigkeiten des gemeinsamen Sohnes zusammenstelle. Der Antragsteller hat nicht abschließend zu bewerten, ob der Fehler in der Packliste oder in Frau Schmid selbst liegt. Letztlich kann es auch dahinstehen, da es dem Antragsteller auf das Ergebnis ankommt.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob die Antragsgegnerin den gemeinsamen Sohn auch ohne angemessene Kleidung in die Kindertagesstätte schickt oder sie ihn auf andere Weise ungeschützt der Witterung aussetzt, während er seine Zeit bei ihr verbringt.
Jedenfalls wurde bereits zu früheren Gelegenheiten besprochen, dass die Antragsgegnerin den gemeinsamen Sohn mit wetterfester Kleidung zu den Umgangsterminen auszustatten habe.
Zunächst ist der Antragsteller zwar zu Gunsten Frau xxx davon ausgegangen, dass es sich beim Fehlen einzelner Kleidungsstücke um ein Versehen oder Zufälle handle. Angesichts der auffälligen Häufung der Vorfälle mag der Antragsteller auch nicht mehr recht von Zufällen ausgehen, zumal die Antragsgegnerin bereits in der Vergangenheit die Mitgabe von Windeln zu den damals stundenweise stattfindenden Umgangskontakten mit dem Hinweis, der Antragsteller solle den gemeinsamen Sohn doch im Drogeriemarkt wickeln, verweigerte, um den Antragsteller zu schikanieren.

Beweis:

Stellungnahme Mitarbeiterin des ASDs Neumünster Frau xxx.

Des Weiteren äußerte Frau xxx die Ansicht, dass der Antragsteller Kleidungsstücke für xxx besorgen solle, als der Antragsteller sie auf ausreichend Wechselkleidung ansprach.

Es ist überdies anzumerken, dass der Antragsteller aus der Erfahrung der Beziehung mit Frau xxx, die immerhin über ein Jahrzehnt andauerte, weiß, dass wenn es um ihre Belange geht, sie durchaus in der Lage ist, alles Mögliche bis ins kleinste Detail zu planen und umzusetzen. Leider nur, wenn es um ihre Belange geht. An grundsätzlichen, intellektuellen Defiziten auf Seiten der Antragstellerin kann das Fehlen wetterfester Kleidung jedenfalls nicht gelegen haben.

Darüber hinaus haben auch andere Gegenstände - darunter Spielzeug, das der Antragsteller dem gemeinsamen Sohn etwa zu Geburtstagen schenkte und die er dem Sohn guten Vertrauens gegenüber der Mutter mitgab - nicht wieder ihren Weg in den Haushalt des Antragstellers zurückgefunden.

Bereits im letzten Winter war der Antragsteller gezwungen, kurzfristig während eines Umgangstermins seinem Sohn Handschuhe zu kaufen, da die Antragsgegnerin es trotz Minusgraden versäumte, dem gemeinsamen Sohn Handschuhe mitzugeben.

[...] da die Möglichkeiten des Antragstellers und seines Sohnes, den Umgang wahrzunehmen, unter den Witterungsbedingungen des Herbsts und Spätherbsts ohne wetterfeste Kleidung unverhältnismäßig eingeschränkt werden – simple, alltägliche Aktivitäten wie der Besuch eines Spielplatzes werden geradezu unmöglich gemacht - unzulässig in die Rechte von Sohn und Vater wider §§1684 und 1687 BGB eingegriffen wird und vor Allem, da der gemeinsame Sohn ohne wetterfeste Kleidung einem erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt ist. Der gemeinsame Sohn ist seit der Trennung zum Leidwesen des Antragstellers ehedem „dauerkrank“.
Aufgrund der Entfernung, die die Antragsgegnerin zwischen Vater und Sohn gebracht hat, besteht im Rahmen des Umgangs die Notwendigkeit einige Zeit an Bushaltestellen und Bahnhöfen zu verbringen. Auch in Neumünster muss zur Wohnung des Antragstellers eine gewisse Wegstrecke zurückgelegt werden. Schon deshalb ist eine wetterfeste Bekleidung zwingend geboten.

Man muss es natürlich nicht machen, man kann sich auch alles gefallen lassen und dann seitenweise Threads vollweinen, dass sich nie etwas ändert. Es kam gar nicht zur Verhandlung, so schnell war die Sache vom Tisch.

Zitat:Mit giftiger Ironie ist niemand geholfen

Mit gehässigem Klugscheißen auch nicht.
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RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 20:52
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:00
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:08
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:19
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:30
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:46
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:01
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:13
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:57

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