21-05-2014, 19:39
(21-05-2014, 18:27)Camper1955 schrieb: Alltagsfotos darf er allerdings weiter online stellen.
wohl kleiner Scherz - behalten darf er sie:
http://www.kostenlose-urteile.de: Expartner muss Nacktbilder nach Liebes-Aus vernichten
Zitat:Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Beklagte anerkannt.
Allerdings dürfte die Unterscheidung von Persönlichkeitsrechten und Besitzrechten für nicht veröffentlichte Stücke der Erinnerung trotz OLG Urteil auch noch zweifelhaft sein. Demnächst müssen dann wohl auch Akt-Gemälde verbrannt und Erinnerungen, die zur Neuanfertigung führen könnten, wegtherapiert werden.
Und wer kann schon überprüfen, ob er wirklich die Bilder gelöscht hat, oder sie nur in einen verschlüsselten Drive verschoben hat.
https://t.me/GenderFukc