24-05-2014, 01:34
(23-05-2014, 22:26)Anonymous schrieb: Ich bekomme immer ein Auto von Freunden und Familienmitgliedern. Hab extra 0,10e Kilometerpauschale angesetzt. Wurde aber bewusst ignoriert.Für die Umgangsfahrten sind als Pauschale 0,20€ / Km anzusetzen (anders als bei Fahrten zur Arbeit). Von wem du das Auto dafür hast ist egal. Es kann nur dann auf die (günstigeren) Bahnkosten verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist.
(24-05-2014, 00:40)Sixteen Tons schrieb: Ist die Grenze der Pauschalierung bei Wohnkosten in der WG deckungsgleich mit den angemessenen Kosten eines Singlehaushalts + Umgangskäfig für's Kind?Für seine 2-Personen-BG (bestehend aus ihm + Sohn) ist der Wohnkostenbetrag für eine 2-Personen-BG angemessen. D.h. sein WG-Anteil (= die von ihm genutzte Wohnung) darf nicht höher sein als ein 2-Pers-KDU.
Wegen Miet-Berechnung: Haben sie Hauptmietvertrag verlangt?
Verlange doch Aufschlüsselung + Erläuterung ihrer Berechnung.
Widerspreche natürlich so oder so.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #