04-06-2014, 15:18
Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht so eindeutig, frühestens nach einem Jahr ist aber schon eine Grenze. Du musst in deinem Fall einfach mal auf gefestigte Lebensgemeinschaft plädieren und alles ins Feld führen, was vorhanden ist.
1. Der Umzug des Lovers in die unmittelbare Nähe. Zu welchem Zeitpunkt?
2. Dass die beiden regelmässig gemeinsam an sozialen Ereignissen teilnehmen. Ein wichtiger Punkt.
3. Gemeinsamer Urlaub.
4. Gemeinsame Übernachtungen.
5. Alles, was sonst noch so alles gemeinsam läuft und sich nachweisen lässt. Der BGH spricht vom "Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit".
Entscheidungen mit Beispielen dazu gibt es viele. Hier ein paar: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ver...25292.html
1. Der Umzug des Lovers in die unmittelbare Nähe. Zu welchem Zeitpunkt?
2. Dass die beiden regelmässig gemeinsam an sozialen Ereignissen teilnehmen. Ein wichtiger Punkt.
3. Gemeinsamer Urlaub.
4. Gemeinsame Übernachtungen.
5. Alles, was sonst noch so alles gemeinsam läuft und sich nachweisen lässt. Der BGH spricht vom "Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit".
Entscheidungen mit Beispielen dazu gibt es viele. Hier ein paar: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ver...25292.html