04-06-2014, 20:13
Nach meinen Erfahrungen mit dem §1579 BGB kann ich nur davon abraten, zu früh, vorzeitig oder mit zu wenig Beweisen eine Verwirkung geltend machen zu wollen.
Am sichersten wäre ein Videoclip a la Timo / Iglu, der deine Exe mit ihrem Stecher in voller Action zeigt. Dazu noch ein paar dokumentierte gemeinsame Auftritte bei Familienfesten wie Konfirmation, Hochzeit u.ä., dann könnte es reichen.
Erfahrungsgemäß jedoch ignorieren Familienrichter diesen §1597 BGB hartnäckig, wenn seine Anwendung zu Lasten der Frau gehen würde.
Austriake
Am sichersten wäre ein Videoclip a la Timo / Iglu, der deine Exe mit ihrem Stecher in voller Action zeigt. Dazu noch ein paar dokumentierte gemeinsame Auftritte bei Familienfesten wie Konfirmation, Hochzeit u.ä., dann könnte es reichen.
Erfahrungsgemäß jedoch ignorieren Familienrichter diesen §1597 BGB hartnäckig, wenn seine Anwendung zu Lasten der Frau gehen würde.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1