Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung?
#7
Das geht jetzt ein bisschen im Kreis, die meisten Punkte waren schon behandelt.

(04-06-2014, 21:14)CheGuevara schrieb: Die wohnen ja nicht zusammen... nur gelegentliches Übernachten und Händchen halten wird wohl nicht ausreichen.

Zusammenwohnen war früher mal ein wesentlicher Punkt, heute nicht mehr. In der Liste oben habe ich fünf Punkte genannt, die nicht ans Zusammenwohnen anknüpfen. Wenn sie länger zusammen wohnen würden, würde es keine Diskussion und keinen Streit geben, dann ist es sowieso eindeutig dass hier eine neue gefestigte Lebensgemeinschaft besteht. In den Gerichtsurteilen zum Thema geht es folgerichtig auch fast immer um Fälle, in denen das Pärchen nicht zusammenwohnt. Und da reichen dann Nachweise, dass der Lover z.B. mit der Ex zusammen an der Beerdigung eines Familienangehörigen der Ex teilgenommen hat, später andere gemeinsame Auftritte in der Öffentlichkeit. Das Gericht hat festgestellt, dass das eine Kurzzeitaffäre nicht tun würde, sondern eben Menschen, die eine gefestigte Lebengemeinschaft führen.

Man kann auch zu lange warten! Erstens kann es sein, dass die Ex den Lover tatsächlich wieder entsorgt und zweitens kann man dir dann unterstellen, die neue Lebensgemeinschaft über lange Zeit hinweg gekannt zu haben und trotzdem widerspruchslos Unterhalt bezahlt zu haben. Damit bildet sich ein neuer Vertrauenstatbestand zu deinen Lasten.

Wenn dir die zeitliche Dimension so wichtig ist, dann knüpfe ans SGB an. Ein Jahr ist da die Grenze, danach gibts eine Beweislastumkehr. Das Jahr sollte nicht an deiner reinen Kenntnis einer neuen Loverexistenz orientieren, sondern an den Zeitpunkten, die in deinen Nachweisen enthalten sind. Wenn du keine Nachweise hast, die so weit zurückreichen, vergiss es.

Der Punkt ist auch ausführlich in der faq dargestellt, hast du das überhaupt schon gelesen? Darin wird auch geraten, Nachweise für neue Beziehungen früh zu sammeln, damit man später nicht in Beweisnot gekommt, wenn diese neuen Beziehungen andauern und so langsam relevant für den Exenunterhalt werden. Hast du jetzt noch nichts, dann fang jetzt an zu sammeln. Gibt es zu dem Punkt gemeinsamer Urlaub etwas? Das ist wichtig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: "verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung? - von p__ - 05-06-2014, 09:36

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Lebensgemeinschaft besser als Ehe? Maestro 21 13.409 09-09-2018, 11:46
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste