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"verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung?
#9
Diese Wortwahl ist nicht der richtige Platz für Gericht und Forum.

Wie es oben bereits ausführlich steht, ist der Nachweis gemeinsamer Nächte nicht wichtig. Es geht in der Tat nicht um ein Doppelbett, sondern um eine verfestigte Lebensgemeinschaft. Das gegenseitige Aufeinander verlassen, die Verflechtung der persönlichen Verhältnisse und eben ganz besonders der gemeiname öffentliche Auftritt bei sozialen Ereignissen. Einen Lover nimmt man nicht ein Jahr lang mit zu Familienfesten. Aber den Menschen, mit dem man stabil sein Leben teilt.

Natürlich ist das Ganze ein mieser Witz. Jedes Unterhaltsrecht, das nicht völlig durchgeknallt ist würde solche Probleme gar nicht erst schaffen und an derart schwachsinnige Tatbestände anknüpfen. Einen Lover der Ex als Unterhaltsgrund bzw. Nichtgrund heranziehen ist schon eine Perversität sondersgleichen und kann eigentlich nur von voyeuristischen Juristen stammen, die unter dem Talar gewisse Vergnügungen geniessen. So weit kommt es nur, wenn man wie das deutsche Recht exzessiv Unterhaltsdummheiten zwischen erwachsenen Menschen konstruiert. Weg damit.
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RE: "verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung? - von p__ - 05-06-2014, 10:24

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