06-06-2014, 19:42
Hallo,
eben erfahr ich von meinem Kind, dass KM ihn am Pfingstmontag nicht rausrücken will, da er an diesem WE eh schon bei mir ist - "jeder hätte dann einen Feiertag!"
Die gerichtl. Umgangsregelung interpretiere ich anders:
Zitat:
"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."
Ich sehe das so: Umgangs-WE bis So. abend (da ungerades WE) Montag erneut Umgang da 2. Pfingstfeiertag.
Wie seht ihr das ?
Vor allem (wenn ich das richtig sehen sollte) KM informieren, dass sie im Irrglauben ist ?
Da KM mir wegen jeder Minute Steine in den Weg legt, sähe ich das ehrlich nicht ein hier einen Tag "abzuschenken".
Danke euch :-9
eben erfahr ich von meinem Kind, dass KM ihn am Pfingstmontag nicht rausrücken will, da er an diesem WE eh schon bei mir ist - "jeder hätte dann einen Feiertag!"
Die gerichtl. Umgangsregelung interpretiere ich anders:
Zitat:
"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."
Ich sehe das so: Umgangs-WE bis So. abend (da ungerades WE) Montag erneut Umgang da 2. Pfingstfeiertag.
Wie seht ihr das ?
Vor allem (wenn ich das richtig sehen sollte) KM informieren, dass sie im Irrglauben ist ?
Da KM mir wegen jeder Minute Steine in den Weg legt, sähe ich das ehrlich nicht ein hier einen Tag "abzuschenken".
Danke euch :-9