07-06-2014, 10:01
hallo GeckoMan
ich les das ganz eindeutig so, dass hier die Feiertagsregelung die "normale" ersetzt, so dass deine Exe das Kind am ersten Feiertag hat (Pfingstsonntag, also morgen) und du am 2. Feiertag.
Weil eben die allgemeine Regelung hinter der Feiertagsregelung, nach der du Pfingsten den 2. Feiertag hast, zurücksteht.
mmm
Zitat:"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."
ich les das ganz eindeutig so, dass hier die Feiertagsregelung die "normale" ersetzt, so dass deine Exe das Kind am ersten Feiertag hat (Pfingstsonntag, also morgen) und du am 2. Feiertag.
Weil eben die allgemeine Regelung hinter der Feiertagsregelung, nach der du Pfingsten den 2. Feiertag hast, zurücksteht.
mmm