30-09-2008, 00:34
Dem steht entgegen das (geschichtliche) Kontinuitätsprinzip:
"Dabei betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind."
zitiert aus:
Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus (1993), S. 703 f.
"Dabei betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind."
zitiert aus:
Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus (1993), S. 703 f.