08-06-2014, 12:10
Im Arbeitsrecht ist ein Feiertag, der ständig auf den Sonntag fällt, kein Feiertag im Sinne des Gesetzes.
In der Formulierung des Vergleich scheint man aber davon auszugehen, dass ein Sonntag auch ein Feiertag für die Umgangsregelung ist (Formulierung "...sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag"). Demnach hätte die KM Kind am Sonntag und Du wieder am Montag.
Andererseits ist nicht explizit die Rede davon, dass KM den 1. Feiertag hat, weil man wohl davon ausging, dass euer Kind sich sowieso bei ihr aufhält. Ich würde hier auf jeden Fall nachregeln. Man könnte z.B. auch die Feiertage im Jahreswechsel so regeln, dass jeweils ein Wochenende (Ostern oder Pfingsten) dem anderen mit Kind zur Verfügung steht. Bspw. so, Jahr 1: Kind von Gründonnerstag abends bis Sonntag Mittag bei KV, sowie Pfingsten ganz bei KM. Nächstes Jahr: Kind ab Ostersonntag Nachmittag bis Montag abend bei KV, sowie Pfingst"sonnabend" abends bis Pfingsmontag abend bei KV. Im einen Jahr hast du Kind lange über Ostern, im nächsten Jahr dafür 2 Mal hintereinander.
In der Formulierung des Vergleich scheint man aber davon auszugehen, dass ein Sonntag auch ein Feiertag für die Umgangsregelung ist (Formulierung "...sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag"). Demnach hätte die KM Kind am Sonntag und Du wieder am Montag.
Andererseits ist nicht explizit die Rede davon, dass KM den 1. Feiertag hat, weil man wohl davon ausging, dass euer Kind sich sowieso bei ihr aufhält. Ich würde hier auf jeden Fall nachregeln. Man könnte z.B. auch die Feiertage im Jahreswechsel so regeln, dass jeweils ein Wochenende (Ostern oder Pfingsten) dem anderen mit Kind zur Verfügung steht. Bspw. so, Jahr 1: Kind von Gründonnerstag abends bis Sonntag Mittag bei KV, sowie Pfingsten ganz bei KM. Nächstes Jahr: Kind ab Ostersonntag Nachmittag bis Montag abend bei KV, sowie Pfingst"sonnabend" abends bis Pfingsmontag abend bei KV. Im einen Jahr hast du Kind lange über Ostern, im nächsten Jahr dafür 2 Mal hintereinander.