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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#5
(17-10-2008, 22:06)p schrieb: Dafür wurde das "Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes" innerhalb von fünf Tagen fertig und gültig. Das ist wohl der extremste Gegenpol.

Kein Wunder, Familien und Kinder sind in Deutschland nunmal ganz unten in der Prioritätenliste.
Kinder sind Schadensfälle für die es einen Verantwortlichen zu suchen gibt der die Kosten zu tragen hat.
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RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Webworker - 09-05-2009, 14:53
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

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