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Nachhilfe
#4
Hallo,
(10-06-2014, 15:39)p schrieb: Bei einem derart hohen Unterhalt (die Mutter erhält für das Kind 184+488= 672 EUR) ist das Geld für die Nachhilfe (wieviel?) anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen.

Das sehen Amtsrichter vielfach auch anders und berufen sich dabei auf gar nichts oder auf eine selbastausgeschwitzte "Einzelfallbetrachtung".

Es geht um ca. 95€/Monat Nachhilfe.

Wie muß die Argumentation sein? Oder sage ich einfach "Bei einem derart hohen Unterhalt ist das Geld für die Nachhilfe anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen"?

Gruß
c

Hallo,
(10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Wenn Du dem Kind ggf. selbst Nachhilfe geben könntest, dann würde das auch in der Umgangsfrage vielleicht eine gewisse Dynamik geben.
Klar könnte ich das, dazu müsste das Gericht den Umgang durchsetzen.
Gruß
c
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Nachhilfe - von chuloralf - 10-06-2014, 15:25
RE: Nachhilfe - von p__ - 10-06-2014, 15:39
RE: Nachhilfe - von chuloralf - 10-06-2014, 16:03
Nachhilfe - von CheGuevara - 10-06-2014, 15:50
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