(10-06-2014, 15:25)chuloralf schrieb: Könnt Ihr weiterhelfen?
Nachhilfe wird regelmäßig als Mehrbedarf angesehen, an dem sich der umgangspflichtige Elternteil zusätzlich zum KU zu beteiligen hat:
http://www.finanztip.de/recht/familie/a-61.htm
Aus dem dort zitierten OLG-Urteil: "Die Richter stellten sich schließlich auf die Seite der Frau. Die Mutter durfte ihren Sohn auch ohne Einverständnis des Vaters bei der professionellen Nachhilfe anmelden, betonte das Gericht. Eine professionelle Nachhilfe sei erfahrungsgemäß nicht nur effektiver. Bei Nachhilfe handele es sich zudem um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Und über Angelegenheiten des täglichen Lebens könne der Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind aufhält."
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/a-...z34FJeED8m