10-06-2014, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2014, 16:50 von Das Nerdliche Orakel.)
(10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Was habe ich mich mit der gezofft, damit ich mit dem Kind Lernen darf. Jugendamt war auch zunächst der Ansicht, das wäre zu viel Unruhe.
Wenn die Eltern oder Geschwister mit dem Schüler lernen, ist das aus meiner eigenen Erfahrung erheblich besser, als wenn es ein Fremder tut. Der Fremde kommt nach einer Woche wieder, und stellt fest, dass der Schüler wieder alles vergessen hat. Das passiert zwei mal in Folge, und dann will der Fremde mit den Eltern ein deutliches Wort sprechen. Wenn der Fremde nun ein von einem Nachhilfeinstitut Beauftragter ist, und der Vertrag noch über ein paar Monate läuft, dann wird das Sinnlose weitergeführt.
Selbstverständlich will das Jugendamt, dass das über ein professionelles Nachhilfeinstitut geregelt wird. Die dabei anfallenden Kosten wirken viel erstattbarer (erstattungsfähig oder erstattungswillig ist irgend ein Amt oder eben der Zahlvater). So wird die Helferindustrie immer fetter.
(10-06-2014, 16:03)chuloralf schrieb: Es geht um ca. 95€/Monat Nachhilfe.Das ist ja noch billig! Alle zwei Wochen 90 Minuten? Hier ist knapp 50 Euro pro 90 Minuten üblich, von denen der professionelle Nachhilfelehrer 20 Euro bekommt.
Wenn man die Kosten nicht auf irgend einen Trottel abwälzen kann, fragt man an Gymnasien oder Universitäten. Da gibt es genug Leute, die es für 20 Euro machen - ohne Arbeitsvermittler dazwischen.
(10-06-2014, 16:03)chuloralf schrieb:Kannst du einen passenden Nachhilfelehrer in der Nähe deiner Tochter vorschlagen?(10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Wenn Du dem Kind ggf. selbst Nachhilfe geben könntest, dann würde das auch in der Umgangsfrage vielleicht eine gewisse Dynamik geben.Klar könnte ich das, dazu müsste das Gericht den Umgang durchsetzen.