10-06-2014, 17:23
@Camper
Beim BVerfG vertrittst du häufiger die Meinung, dass das ein Allheilmittel sei. Beim BSG solls nun andersrum sein?
Meiner Meinung nach wird das BSG genau die Linie weiter verfestigen, die wir oben schon lesen. Das entspricht einfach der SBG-Logik. Sie müssten ja ihre "Theorie der bereiten Mittel" aufgeben, wenn sie nun speziell Unterhalt- und unterhaltsersatzleistungsbezieher anders stellen wollten als andere Bedürftige.
Im übrigen hat das BSG in den letzten Jahren mehr positives für Väter und Kinder bewirkrt, als das BVerfG.
Beim BVerfG vertrittst du häufiger die Meinung, dass das ein Allheilmittel sei. Beim BSG solls nun andersrum sein?
Meiner Meinung nach wird das BSG genau die Linie weiter verfestigen, die wir oben schon lesen. Das entspricht einfach der SBG-Logik. Sie müssten ja ihre "Theorie der bereiten Mittel" aufgeben, wenn sie nun speziell Unterhalt- und unterhaltsersatzleistungsbezieher anders stellen wollten als andere Bedürftige.
Im übrigen hat das BSG in den letzten Jahren mehr positives für Väter und Kinder bewirkrt, als das BVerfG.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #