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LSG SH, Az. L 3 AS 114/11 - Zum Alleinerziehendenzuschlag zeitw. Bedarfsgemeinschaft
#7
(11-06-2014, 08:41)Sixteen Tons schrieb: Dann kannst du dich ja in der Zwischenzeit mit dem
ÜberlVfRSchG beschäftigen. Wink

Das ist das Problem. Niemand kann dafür haftbar gemacht werden.

In der retten Instanz war zunächst ein Gutachter betraut worden, der in der Umweltzone in München lag. Mein Auta hat keine Umweltplakette, damit darf ich gar nicht in die Umweltzone fahren. Öffis kann ich aufgrund von Platzangst nicht fahren und Leihwagen oder Taxikostenübernahme lehnte das Sozialgericht aus Kostengründen ab. Bis das erste Gutachten erstellt wurde, verging dadurch schon ein Jahr.

Nach meinem Widerspruch und dem Antrag auf ein Neugutachten verschlammte meine Rechtschutzversicherung die pünktliche Zahlung. Als das endlich geschehen war, lehnte der von meinem Anwalt ausgewählte Gutachter den Fall ab, weil er ein Neurologe war, während er meine hauptsächliche Behinderung im psychischen Bereich sah.

Der Gutachter, der letztendlich das Gutachten erstellt hat, hatte erheblich Schwierigkeiten, mich terminlich irgendwo unter zu bringen. Da kam Krankheit, Urlaub und Personalwechsel dazwischen.

Gegen wen soll ich denn klagen?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: LSG SH, Az. L 3 AS 114/11 - von Camper1955 - 11-06-2014, 05:37
RE: LSG SH, Az. L 3 AS 114/11 - Zum Alleinerziehendenzuschlag zeitw. Bedarfsgemeinschaft - von Camper1955 - 11-06-2014, 10:46

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