12-06-2014, 17:55
(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: ich werd jetzt mal das handy kastrieren....Das hatte mein Sohn seiner Mutter sehr übel genommen. Wäre es nicht möglich, Deine Tochter mit kindertherapeutischer Hilfe soweit aufzubauen, dass sie mit solchen Anrufen angemessen umgehen lernt?
(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: ... aber 2 x im jahr und dann im laufenden schuljahr wieder umgezogen, da ist dem FG der kragen geplatzt. seit dem ist die km 5 x umgezogen und meint jetzt, daß sie das abr wieder beantragen kann.Ich denke ´mal, das spricht gewaltig dagegen, das Kind zur Mutter zu lassen.
(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: habe vorhin nochmal mit dem JA gesprochen, es gibt leitlinien und strenge voraussetzungen für einen wechsel des abr zurück in den gemeinsamen status bzw. alleinigen status - und beides ist nicht erfüllt.Ein gemeinsames ABR hieße ja auch noch nicht, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ändert. Was mMn auf Dauer kritisch werden kann, wäre, wenn Tochter den Eindruck gewänne, Du kämpftest gegen sie...
Wer nicht taktet, wird getaktet...