Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall
#22
Eine Familienanwältin sagt bezüglich des neuen Unterhaltsrechts:

In der Regel können Mütter zu Hause bleiben, bis das jüngste Kind in die vierte Grundschulklasse kommt.
http://www.badische-zeitung.de/nachricht...34309.html

Stellt Mama es geschickt an, könnte so sie praktisch lebenslang vor Erwerbsarbeit geschützt werden. Bis 30 irgendetwas studieren, dann ein Kind, und mit 40 noch eines. Bis zu ihrem 50. Lebensjahr muß sie so überhaupt nicht arbeiten, ungefähr bis zum 55. Lebensjahr nur auf Teilzeit, und danach ist sie ohnehin nicht mehr vermittelbar.
Deutschland, daß Land der grenzenlosen Wahlfreiheit für Frauen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 04-09-2008, 19:49
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Student - 08-09-2008, 21:41
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 05:32
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 20:10
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von lordsofmidnight - 11-05-2009, 08:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht p__ 21 37.913 24-08-2009, 23:36
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste