11-05-2009, 08:56
Eine Familienanwältin sagt bezüglich des neuen Unterhaltsrechts:
In der Regel können Mütter zu Hause bleiben, bis das jüngste Kind in die vierte Grundschulklasse kommt.
http://www.badische-zeitung.de/nachricht...34309.html
Stellt Mama es geschickt an, könnte so sie praktisch lebenslang vor Erwerbsarbeit geschützt werden. Bis 30 irgendetwas studieren, dann ein Kind, und mit 40 noch eines. Bis zu ihrem 50. Lebensjahr muß sie so überhaupt nicht arbeiten, ungefähr bis zum 55. Lebensjahr nur auf Teilzeit, und danach ist sie ohnehin nicht mehr vermittelbar.
Deutschland, daß Land der grenzenlosen Wahlfreiheit für Frauen.
In der Regel können Mütter zu Hause bleiben, bis das jüngste Kind in die vierte Grundschulklasse kommt.
http://www.badische-zeitung.de/nachricht...34309.html
Stellt Mama es geschickt an, könnte so sie praktisch lebenslang vor Erwerbsarbeit geschützt werden. Bis 30 irgendetwas studieren, dann ein Kind, und mit 40 noch eines. Bis zu ihrem 50. Lebensjahr muß sie so überhaupt nicht arbeiten, ungefähr bis zum 55. Lebensjahr nur auf Teilzeit, und danach ist sie ohnehin nicht mehr vermittelbar.
Deutschland, daß Land der grenzenlosen Wahlfreiheit für Frauen.