13-06-2014, 23:59
1. ja
2. ja
3. geht die nichts an. Wenn du nett bist errechnest du ihnen die Strecke.
4. du verweist auf die ständige und gefestigte Rechtsprechung
5. musst du nicht. Wohngeld ist keine vorrangige Leistung im Sinne des Gesetzes.
2. ja
3. geht die nichts an. Wenn du nett bist errechnest du ihnen die Strecke.
4. du verweist auf die ständige und gefestigte Rechtsprechung
5. musst du nicht. Wohngeld ist keine vorrangige Leistung im Sinne des Gesetzes.