14-06-2014, 00:16
Ich denke noch mal drüber nach, aber es stellt sich auch die Frage,
ob Tankbelege überhaupt ein verwertbares Beweismittel im Sinne
des §60 SGB I sind. Das beweist, das Kraftstoff gekauft wurde.
Welche Strecke um welche Uhrzeit mit dem KFZ zurückgelegt wurde und wer getankt hat, ist damit nicht bewiesen. Eigentlich müsste die Erklärung von Lollek und Bollek reichen, das ein Auto geliehen wurde. Ist mindestens genauso beweiswürdigungsfähig wie die Tankbelege, die Lollek und Bollek aus X-Stadt mitgebracht haben könnten.
ob Tankbelege überhaupt ein verwertbares Beweismittel im Sinne
des §60 SGB I sind. Das beweist, das Kraftstoff gekauft wurde.
Welche Strecke um welche Uhrzeit mit dem KFZ zurückgelegt wurde und wer getankt hat, ist damit nicht bewiesen. Eigentlich müsste die Erklärung von Lollek und Bollek reichen, das ein Auto geliehen wurde. Ist mindestens genauso beweiswürdigungsfähig wie die Tankbelege, die Lollek und Bollek aus X-Stadt mitgebracht haben könnten.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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