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Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall
#25
Ins All, ja. Die anderen Planten sind trostlose, öde Wüsteneien die noch nicht einmal die Steinzeit erreicht haben. Sein Vergleich ist also korrekt. Und immerhin hat er als einer der ganz wenigen Juristen schon mal einen Hauch von jenseits der deutschen Unterhaltsrepublik mitbekommen, wenn er mal Skandianvien erwähnt, es es keinen Ehegattenunterhalt gibt. Wahrscheinlich hat er dort ein Ferienhaus und einen Privatsee.

Dass es ganz dort ganz generell keinen Erwachsenenunterhalt gibt, merkt er allerdings nicht und so geht auch seine Begründung mit dem anderen Steuerrecht fehl. Auch volljährige Kinder haben dort keinen Unterhaltsanspruch und dafür gibt keine steuerliche Begründung. Ebenso kann er dafür nicht das übliche Geheule um staatliche Totalbetreuung hernehmen, das hierzulande immer im Gepäck der Unterhaltsjammerei daherkommt.
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RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 04-09-2008, 19:49
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Student - 08-09-2008, 21:41
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 05:32
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 20:10
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von p__ - 11-05-2009, 11:24

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