14-06-2014, 14:53
Offensichtlich läßt sich mit Wohngeld Deine Bedürftigkeit nicht vermeiden.
Von daher wird es auf Leistungen nach SGB II hinauslaufen.
Das JC will nur halt gern diesen Prüfpunkt anhand eines Wohngeldbescheides abhaken können.
Gib denen, was die haben wollen, korrigiere bzw vervollständige Deinen Ausgangsantrag - und gut is.
Bezüglich der Umgangskosten:
Ein Problem ist regelmäßig der Nachweis, daß der Umgang auch tatsächlich
stattgefunden hat und die bewilligten Mittel zweckgebunden verbraucht wurden.
Eine Elternvereinbarung zum URecht ist schon mal nicht schlecht, eine gerichtliche noch besser.
Ansonsten sind die Tickets der Kinder schon ein recht guter Nachweis.
Mit dem PKW wird das schon schwieriger. Ich habe es stets so gehalten, daß ich vor dem Holen getankt habe, dann am Ort meiner Kinder und schließlich bei mir. Abbuchungen vom Konto, Kontoauszüge vorgelegt. Da gab es keine Zweifel mehr an den Umgangsfahrten.
Mach denen eine genaue Kostenprojektion zu den Fahrtkosten.
Im ÖPV können da schon einige Positionen zusammen kommen.
Genau abgerechnet wird nachher.
_
Die Sozialleistungen der Kinder sind recht genau nach Alter und Zeit des Umgangs bezifferbar. Einige JC nehmen die 12-Stunden-Grenze für einen Tag sehr genau. URegelung nach Möglichkeit darauf abstellen.
Die Mutter ist nach Rechtslage idR NICHT verpflichtet, sich an Fahrt- und Umgangskosten zu beteiligen. Sachlich gesehen müßte man das JC aber in dieser Auffassung unterstützen...
S.
Von daher wird es auf Leistungen nach SGB II hinauslaufen.
Das JC will nur halt gern diesen Prüfpunkt anhand eines Wohngeldbescheides abhaken können.
Gib denen, was die haben wollen, korrigiere bzw vervollständige Deinen Ausgangsantrag - und gut is.
Bezüglich der Umgangskosten:
Ein Problem ist regelmäßig der Nachweis, daß der Umgang auch tatsächlich
stattgefunden hat und die bewilligten Mittel zweckgebunden verbraucht wurden.
Eine Elternvereinbarung zum URecht ist schon mal nicht schlecht, eine gerichtliche noch besser.
Ansonsten sind die Tickets der Kinder schon ein recht guter Nachweis.
Mit dem PKW wird das schon schwieriger. Ich habe es stets so gehalten, daß ich vor dem Holen getankt habe, dann am Ort meiner Kinder und schließlich bei mir. Abbuchungen vom Konto, Kontoauszüge vorgelegt. Da gab es keine Zweifel mehr an den Umgangsfahrten.
Mach denen eine genaue Kostenprojektion zu den Fahrtkosten.
Im ÖPV können da schon einige Positionen zusammen kommen.
Genau abgerechnet wird nachher.
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Die Sozialleistungen der Kinder sind recht genau nach Alter und Zeit des Umgangs bezifferbar. Einige JC nehmen die 12-Stunden-Grenze für einen Tag sehr genau. URegelung nach Möglichkeit darauf abstellen.
Die Mutter ist nach Rechtslage idR NICHT verpflichtet, sich an Fahrt- und Umgangskosten zu beteiligen. Sachlich gesehen müßte man das JC aber in dieser Auffassung unterstützen...
S.