20-06-2014, 23:44
Finde die Fragestellung interessant. Ich kann mir vorstellen, dass unabhängig davon, welches Gericht zuständig ist oder welcher Weg gegangen wird, zeitnah reagiert werden sollte. Oder? Also, wenn TS zB die Umgangsreduzierung über Monate akzeptiert, dürfte es schwer(er) werden. Vermute ich das richtig? Stichwort Eilantrag.
Anders rum: es gibt einen alten Umgangsbeschluss. Der Umgang fand aber schon immer und über Jahre häufiger statt. "Kann" dann einfach so reduziert werden, wie es ein uralter Beschluss mal vorsah?
Anders rum: es gibt einen alten Umgangsbeschluss. Der Umgang fand aber schon immer und über Jahre häufiger statt. "Kann" dann einfach so reduziert werden, wie es ein uralter Beschluss mal vorsah?