21-06-2014, 13:15
Also wenn ich das richtig verstehe wird der Umgang sowieso einvernehmlich nicht so praktiziert, wie es der Beschluss vorsieht. Dann hast du mit oder ohne Vollstreckungsklausel keine Chance auf ein Ordnungsgeld. Unter den Umständen kann es auch gut sein, dass due Vollstreckungsklausel ohne neues Umgangsverfahren gar nicht aufgenommen wird. Die Gegenseite wird sich einfach darauf berufen, dass der Umgang sowieso nicht laut OLG-Beschluss durchgeführt wird.
Ehrlich gesagt erschließt sich mir auch nicht ganz, was du willst. Du hast doch guten, ungestörten und umfangreichen Umgang. Willst du dir das jetzt kaputt machen?
Ehrlich gesagt erschließt sich mir auch nicht ganz, was du willst. Du hast doch guten, ungestörten und umfangreichen Umgang. Willst du dir das jetzt kaputt machen?