21-06-2014, 14:21
Es ist genauso einfach aus den Gründen, die ich dir bereits genannt habe. Abgesehen davon erkenne ich hier gemessen am Beschluss keine Umgangseinbußen. Abgesehen vielleicht von dem einen Nachmittag im Monat. Dazu hast du nichts weiter vorgetragen. Ansonsten wurden einfach die Tage verlegt, offensichtlich mit deinem Einverständnis.
Die Nachmittage der Montage waren einvernehmlich vereinbart und an eine Aktivität geknüpft, die offenbar nicht mehr stattfindet. Dein Umgang wurde im Vergleich zum Beschluss nicht gekürzt. Eine vorübergehende Ausweitung des Umgangs wurde rückgängig gemacht. Das sind laut deiner Darstellung die Fakten. Und da gibt es für dich bezüglich einer Vollstreckung oder so rein absolut gar nichts zu holen. Und dazu hast du selbst durch die einvernehmlichen Änderungen beigetragen.
Und pauschal zu behaupten, dass es dem Kind bei dir besser geht, als bei der Mutter, finde ich offen gesagt auch ein starkes Stück. Bei mir jedenfalls tauchen da ein paar Fragezeichen auf.
Wenn dir das alles nicht mehr passt, dann musst du mit der Mutter eben vereinbaren, dass Umgang künftig nach Maßgabe des Beschlusses stattfindet. Wenn die Sache vor Gerichtgeht, wirst du jedenfalls nicht sehr gut aussehen. An deiner Stelle würde ich das vermeiden.
Die Nachmittage der Montage waren einvernehmlich vereinbart und an eine Aktivität geknüpft, die offenbar nicht mehr stattfindet. Dein Umgang wurde im Vergleich zum Beschluss nicht gekürzt. Eine vorübergehende Ausweitung des Umgangs wurde rückgängig gemacht. Das sind laut deiner Darstellung die Fakten. Und da gibt es für dich bezüglich einer Vollstreckung oder so rein absolut gar nichts zu holen. Und dazu hast du selbst durch die einvernehmlichen Änderungen beigetragen.
Und pauschal zu behaupten, dass es dem Kind bei dir besser geht, als bei der Mutter, finde ich offen gesagt auch ein starkes Stück. Bei mir jedenfalls tauchen da ein paar Fragezeichen auf.
Wenn dir das alles nicht mehr passt, dann musst du mit der Mutter eben vereinbaren, dass Umgang künftig nach Maßgabe des Beschlusses stattfindet. Wenn die Sache vor Gerichtgeht, wirst du jedenfalls nicht sehr gut aussehen. An deiner Stelle würde ich das vermeiden.