21-06-2014, 15:55
(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Abgesehen davon erkenne ich hier gemessen am Beschluss keine Umgangseinbußen. Abgesehen vielleicht von dem einen Nachmittag im Monat.Falsch !
(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Die Nachmittage der Montage (...) an eine Aktivität geknüpft, die offenbar nicht mehr stattfindet.Falsch ! Zum Zeitpunkt des Beschlusses gab es noch gar keinen Musikunterricht, davon steht da auch nichts drin.
Und seit wann werden Umgänge von einer bestimmten, von der KM vorgegebenen Freizeitaktivität abhängig gemacht ?
Nach gängiger Rechtssprechung bestimmt allein der Umgangsberechtigte über Aktivitäten in seiner Umgangszeit.
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, daher noch einmal:
Beschluss:
- alle zwei Wochen Freitag 12.00 bis Dienstag 18.00
- alle vier Wochen Dienstags 12.00 bis 18.00
Summe: 9 ½ Tage
Praxis:
- alle zwei Wochen Donnerstag nachmittags bis Montag 19.00
- alle vier (zwei) Wochen Montags nachmittags bis 19.00
Summe: 9 ½ - 10 Tage
Neu:
- alle zwei Wochen Donnerstag nachmittags bis Montag 8.00
Summe: 7 Tage
(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Und pauschal zu behaupten, dass es dem Kind bei dir besser geht, als bei der Mutter, finde ich offen gesagt auch ein starkes Stück. Bei mir jedenfalls tauchen da ein paar Fragezeichen auf.Das sei Dir unbenommen, aber vielleicht hast Du das "Borderline"-KM überlesen.
Aber frag ruhig ...
(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Wenn dir das alles nicht mehr passt, dann musst du mit der Mutter eben vereinbaren, dass Umgang künftig nach Maßgabe des Beschlusses stattfindet.Vergiss es ...
Die KM ist allein sorgeberechtigt und Umgänge finden nur so statt, wie sie es billigt - oder eben nicht. Das ist ihre Gedankenstruktur. "Vereinbaren" lässt sich da nix.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel