21-06-2014, 16:36
Es gibt keinen Grund hier jetzt Wolkenkuckucksheim zu spielen. Er muss Nachweise erbringen. Und weil das so ist, sollte man sich Gedanken machen, wie das am einfachsten und paktikabelsten möglich ist.
Zitat:§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden