21-06-2014, 17:23
Pistazie:
ich kann doch nicht über einen langen Zeitraum zusammen mit der KM einen Umgangsbeschluss einvernehmlich abändern (weil eben anders gelebt) und dann Ordnungsgeld verhängen wollen, weil der Gegenpart (klingt so kämpferisch, also lieber: das Gegenüber) sich nicht an den Umgangsbeschluss in einer anderen Frage hält.
Zudem - und das haben alle Vorredner schon geschrieben - hast du Umgang in einem Ausmass, von dem die meisten anderen nur träumen können. Im Übrigen ich auch, würde der KV ihn so wahrnehmen wollen, aber das ist ein anderes Thema.
Und wo (da bin ich ganz bei blue) soll deine KM ne Borderlinerin sein? Woran machst du das fest? ich hab manchmal das Gefühl, dieser Begriff (genau wie der männliche Narziss) wird gebraucht, wenn Ex nicht so will wie man selber.
Meine Fresse...man kann sich aber auch selber richtig effektiv ins Aus schiessen.....wenn das Kind gerne Klavier lernen möchte sollten beide Elternteile das untzerstützen. Hättste du ja auch, wenn ihr noch unter einem Dach wohnen würdet.
Das, was du jetzt hier machst, geht m.E. eindeutig in die falsche Richtung und ich bin mir nicht wirklich sicher, dass du das Kindeswohl im Fokus hast.
mmm
ich kann doch nicht über einen langen Zeitraum zusammen mit der KM einen Umgangsbeschluss einvernehmlich abändern (weil eben anders gelebt) und dann Ordnungsgeld verhängen wollen, weil der Gegenpart (klingt so kämpferisch, also lieber: das Gegenüber) sich nicht an den Umgangsbeschluss in einer anderen Frage hält.
Zudem - und das haben alle Vorredner schon geschrieben - hast du Umgang in einem Ausmass, von dem die meisten anderen nur träumen können. Im Übrigen ich auch, würde der KV ihn so wahrnehmen wollen, aber das ist ein anderes Thema.
Und wo (da bin ich ganz bei blue) soll deine KM ne Borderlinerin sein? Woran machst du das fest? ich hab manchmal das Gefühl, dieser Begriff (genau wie der männliche Narziss) wird gebraucht, wenn Ex nicht so will wie man selber.
Zitat: Falsch ! Zum Zeitpunkt des Beschlusses gab es noch gar keinen Musikunterricht, davon steht da auch nichts drin.
Und seit wann werden Umgänge von einer bestimmten, von der KM vorgegebenen Freizeitaktivität abhängig gemacht ?
Nach gängiger Rechtssprechung bestimmt allein der Umgangsberechtigte über Aktivitäten in seiner Umgangszeit.
Meine Fresse...man kann sich aber auch selber richtig effektiv ins Aus schiessen.....wenn das Kind gerne Klavier lernen möchte sollten beide Elternteile das untzerstützen. Hättste du ja auch, wenn ihr noch unter einem Dach wohnen würdet.
Das, was du jetzt hier machst, geht m.E. eindeutig in die falsche Richtung und ich bin mir nicht wirklich sicher, dass du das Kindeswohl im Fokus hast.
mmm