21-06-2014, 17:40
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Du scheinst Dich ja eine sehr lange Zeit mit der BL Ex gut arrangiert zu haben.So ist es, das war auch ein langer und schwieriger Lernprozess für mich.
Heute weiss ich, wie ich mit ihr umgehen muss, dazu gehört u.a., ihr kein Futter mehr für Diskussionen zu geben. Leider bin ich auch nur ein Mensch und so passiert es an manchen Tagen eben doch, dass mir ein Wort zuviel entweicht. In der Regel merke ich das dann aber sofort und bekomme auch wieder die Kurve, ohne dass ich mit folgenreichen Reaktionen der KM zu kämpfen habe.
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Du wirst Deine BL Ex ja auch gut genug kennen um zu wissen wie Du sie ev. dazu bekommen kannst sich erneut mit Dir zu einigen.Das ist der Punkt !!
Ich kann es nur gaanz vorsichtig versuchen ...
Dazu gehört aber auch, zumindest die juristischen Möglichkeiten zu kennen, um möglicherweise damit kurz winken zu können ...
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Selbst wenn es Dich einige Ueberwindung kostet, denke ich dass das die bessere und einfachere Loesung sein wird als das ganze erneut vor Gericht durchzufechten.Ganz, ganz sicher ...
Und Überwindung kostet es mich - wenn überhaupt - nur noch ganz heimlich und unbemerkt. Gern fahre ich auch mal schnell die liebe BL-Mutti in meinem Auto wohin - wenn es für die gegenwärtige Stabilität und so für das Kind nützlich ist.
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Ich koennte mir auch gut vorstellen, dass das erneute vor Gericht gehen wieder so einiges in der Borderlinerin triggert und der Terror mit falsch Beschuldigungen etc. von vorne los geht.Das hast Du als BL-Erfahrener sehr richtig erkannt. Diese Gefahr besteht tatsächlich.
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Nach Deiner Beschreibung scheint die Richterin Dir auch nicht gerade wohlwollend eingestellt zu sein so dass die Chancen groess sind, dass das ganze dann nach hinten losgeht.Keinem einzigem Vater hier am AG !
Ich kenne einige Väter, deren perfide, zielgerichtete Entsorgung allein diese Richterin zu verantworten hat. Aus diesem Grund hatte ich auch nach neuer Rechtslage kein neues gSR-Verfahren gestartet.
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: ..., dann kannst Du ev. per EA das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer Deine Tochter bekommen.Als Vater ohne Sorgerecht, an dem für immer der Dreck eines mutmasslichen Kinderschänders klebt ? Naja ...
(21-06-2014, 16:54)kay schrieb: Du hast keinen Einfluss auf das Leben der BL Ex und sie macht eh was sie will und fuer richtig haelt. Da kannst Du nichts machen, leider. Ich kann Deinen Frust gut nachvollziehen, es ist aber nicht zu aendern.Danke, Dein Beitrag hilft mir zumindest emotional etwas weiter !
Wie es rein praktisch weitergehen wird, enscheide ich nach dem Gespräch mit meinem RA nächste Woche.
Grüsse an den Affenfelsen !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel