21-06-2014, 18:11
Am besten lässt du dir das von deiner Anwältin erklären. Ich habe keine Lust mehr gegen eine Wand zu plappern. Dann frag sie am besten auch gleich, warum sie die Vollstreckungsklausel verpennt hat und auch nicht auf die Idee gekommen ist, sie nachträglich aufnehmen zu lassen, als es noch ging.
Wenn wir dir schon glauben sollen, dass deine Ex eine durchgeschossene Bekloppte ist, die dir Böses will, dann stell dir doch die Frage wie du dazu kommst, außergerichtliche Vereinbarungen mit ihr zu treffen und dich auf ihr Wort zu verlassen und lerne dabei etwas über dich selbst.
Meine Analyse ist, dass du dachtest du könntest ein paar Stunden mehr herausschlagen (als ob das wichtig wäre) und darüber das kleine Einmaleins vergessen hast, wobei ich den Eindruck habe, dass du es nie beherrscht hast. Du hast fünf Euro gegen fünf Mark getauscht. Steht ja auf beiden fünf drauf.
Wenn wir dir schon glauben sollen, dass deine Ex eine durchgeschossene Bekloppte ist, die dir Böses will, dann stell dir doch die Frage wie du dazu kommst, außergerichtliche Vereinbarungen mit ihr zu treffen und dich auf ihr Wort zu verlassen und lerne dabei etwas über dich selbst.
Meine Analyse ist, dass du dachtest du könntest ein paar Stunden mehr herausschlagen (als ob das wichtig wäre) und darüber das kleine Einmaleins vergessen hast, wobei ich den Eindruck habe, dass du es nie beherrscht hast. Du hast fünf Euro gegen fünf Mark getauscht. Steht ja auf beiden fünf drauf.