23-06-2014, 17:53
(22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb: Ist das jetzt eine trotzreaktion?Nöö, eine Einladung, dich auch selbst schlau zu machen.
(22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb: Ich bleibe mit meinem Fall weiterhin hier aktiv ...Na, dann wird es auch ab und an nützliche Hinweise geben, wo man das tun kann.
Zitat:Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.04.2014 - L 7 AS 777/13
Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
Leitsätze (Autor)
Für die Würdigung eines Verhaltens eines Behördenmitarbeiters ist nicht eine Feststellungsklage an das Sozialgericht einschlägig, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Behördenleitung (zum Rechtsweg bzgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2011, L 5 AS 2040/11 B). Das Sozialgericht hat nicht die Aufgabe, Behördenhandlungen auf Freundlichkeit hin zu überprüfen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb...&sensitive=
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1651/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #