26-06-2014, 16:39
(26-06-2014, 15:58)raid schrieb: Und so könnte ein Umgangsausschluss begründet werden, siehe Bild:
"Die Tocher möchte zu ihrem Vater keinerlei Bindungen mehr unterhalten."
Wenn ein Kind mit 15 Jahren den Kontakt zum Vater ablehnt, dann ist es wohl gelaufen.
Der Vater sollte dieses Dokument allerdings gut aufbewahren und von Zeit zu Zeit immer wieder mal durchlesen. Das hilft, den Trennungsschmerz zu überwinden.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie es mich getroffen hatte, als mein Jüngster dem Richter erklärte er möchte mit diesem Mann da drüben nichts mehr zu tun haben - immer, wenn es mich mal "reißt", lese ich das Protokoll dieser Gerichtsverhandlung durch. Wieder und wieder, bis es mir nichts mehr ausmacht. Dann geht es wieder für ein paar Wochen.
Austriake
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Bibel, Jesus Sirach 8.1