27-06-2014, 09:36
Wenn sie bisher die Kindergeldberechtigte war, dann ist es logisch, dass sie es zunächst auch bleibt und das Geld auch weiterhin zu ihr fließt. Dass zu ändern geht einvernehmlich oder über das Familiengericht. Vielleicht lässt man auch grundsätzlich einmal die Kirche im Dorf und unterlässt solche Aufgeregtheiten wie "die Alte will das Kind entführen" und es müssen "sofort Fakten geschaffen werden". Der arme TO bekommt sonst noch Angst.
Einfach den Kindergeldberechtigten ändern: Problem gelöst! Wenn die Dame dabei widerspenstig wird, könnte man dem Finanzamt mitteilen, dass sie zu unrecht Steuerfreibeträge, die ja mit dem Bezug des Kindergeldes einhergehen, für sich geltend macht.
Einfach den Kindergeldberechtigten ändern: Problem gelöst! Wenn die Dame dabei widerspenstig wird, könnte man dem Finanzamt mitteilen, dass sie zu unrecht Steuerfreibeträge, die ja mit dem Bezug des Kindergeldes einhergehen, für sich geltend macht.