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Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet
#16
Es Skippert mal wieder:

Zitat:§ 64
Zusammentreffen mehrerer Ansprüche.


(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.

(2) Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
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RE: Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet - von the notorious iglu - 27-06-2014, 09:36
RE: Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet - von the notorious iglu - 28-06-2014, 12:13
RE: Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet - von the notorious iglu - 28-06-2014, 13:34
RE: Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet - von the notorious iglu - 01-07-2014, 09:37

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