29-06-2014, 16:10
Wenn "sie" keine Einnahmen haben (in Wirklichkeit gehts nur um die Verhältnisse des Kindes) aber unbedingt trotz ihrer Nichtbeachtung der Voraussetzungen klagen wollen, werden sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden, zu der auch der Beklagte Stellung nehmen kann. Unschlüssige, unvollständige Unterhaltsforderungen ohne die notwendigen Voraussetzungen sind mutwillig, Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt. Spätestens dann wird sich der Sohn begreifen müssen, dass eine Forderungen mit eigener Auskunft und der des anderen Pflichtigen unterlegt sein muss.