29-06-2014, 20:23
Eine akademische Frage, denn erst muss das Kind seine Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, sein eigenes Einkommen, Vermögen. Das gehört zur Unterhaltsforderung, denn diese Forderung kann nur entstehen wenn Bedürftigkeit besteht. Das hat Simons Kind meines Wissens nach noch gar nicht getan. Bis zur Frage, wer dann etwas vorlegt, ist die Sache also noch gar nicht vorgedrungen. Klagt es, ist die Klage mutwillig. "Ich will Unterhalt" zu brüllen ist zu wenig. Man muss schon "Ich will Unterhalt, weil..." brüllen.
Danach geht es um Höhe und Haftungsquote. Eine Reihenfolge für Auskünfte gibt es nicht, aber die Verpflichtung dem jeweils anderen Elternteil die Verhältnisse des Anderen zur Verfügung zu stellen. Direkte Ansprüche zwischen den Eltern auf Auskunft bestehen nicht.
Danach geht es um Höhe und Haftungsquote. Eine Reihenfolge für Auskünfte gibt es nicht, aber die Verpflichtung dem jeweils anderen Elternteil die Verhältnisse des Anderen zur Verfügung zu stellen. Direkte Ansprüche zwischen den Eltern auf Auskunft bestehen nicht.