08-07-2014, 13:30
So, es geht weiter:
Ich habe jetzt vom BAFÖG-Amt einen Überleitungsbescheid bekommen, daß ich dem BAFÖG-Amt KU nachzahlen soll, das dieses an das Kind ausgezahlt hat. (Kind hat Antrag bei BAFÖG-Amt gestellt, eine gewisse Summe zugesprochen bekommen, und das BAFÖG-Amt will sich das Geld jetzt von mir holen).
Wie wehre ich mich gegen einen Überleitungsbescheid?
Was ich bisher herausgefunden habe, ist, daß ich unbedingt Widerspruch einlegen muß.
Allerdings hat dieser Widerspruch wohl keine aufschiebende Wirkung.
Ich zitiere:
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir Tips geben?
Simon II
PS.: Die bisherige Historie findet Ihr hier.
Ich habe jetzt vom BAFÖG-Amt einen Überleitungsbescheid bekommen, daß ich dem BAFÖG-Amt KU nachzahlen soll, das dieses an das Kind ausgezahlt hat. (Kind hat Antrag bei BAFÖG-Amt gestellt, eine gewisse Summe zugesprochen bekommen, und das BAFÖG-Amt will sich das Geld jetzt von mir holen).
Wie wehre ich mich gegen einen Überleitungsbescheid?
Was ich bisher herausgefunden habe, ist, daß ich unbedingt Widerspruch einlegen muß.
Allerdings hat dieser Widerspruch wohl keine aufschiebende Wirkung.
Ich zitiere:
Zitat:Widerspruch und Klage gegen einen Überleitungsbescheid haben keine aufschiebende Wirkung (§ 93 Abs. 3 SGB XII). Das bedeutet, dass nach Erlass des Überleitungsbescheids die Behörde sofort vor dem Zivilgericht die Forderung durch Mahnbescheid bzw. Klage geltend machen kann.
Haben Sie also gegen den Überleitungsbescheid Widerspruch oder – nach Erlass des negativen Widerspruchsbescheids – Klage erhoben, müssen Sie, um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage wiederherzustellen, beim Sozialgericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage stellen.
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir Tips geben?
Simon II
PS.: Die bisherige Historie findet Ihr hier.